Mehr als 30 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Täters bestätigt. Der Dritte Strafsenat in Karlsruhe verwarf die Revisionen des Angeklagten, der Bundesanwaltschaft und von vier Nebenklägern. Das Urteil - eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten - ist damit rechtskräftig. (Az. 3 StR 149/24) Der damals 20-jährige Deutsche hatte 1991 die Unterkunft im Saarland mit Benzin in Brand gesetzt. 21 Menschen befanden sich im Haus. Ein Mann starb infolge der Flammen. Die anderen Bewohner konnten sich aus dem Haus retten, erlitten teils aber Knochenbrüche, weil sie aus dem Fenster sprangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte den Angeklagten 2023 unter anderem wegen Mordes in einem Fall und versuchten Mordes in zwölf Fällen verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er das Asylbewerberheim aus Hass auf Ausländer in Brand setzte. Am BGH ging es nun unter anderem um die Frage, ob das OLG auch bei acht weiteren Menschen im Haus von versuchtem Mord hätte ausgehen müssen. Sie hatten in einem hell erleuchteten Zimmer in der Nähe des Ausgangs gefeiert. Der Angeklagte habe daher damit gerechnet, dass sie rechtzeitig das Gebäude verlassen könnten, hatten die Koblenzer Richter ihre Entscheidung begründet. Die Überprüfung des Urteils durch den BGH habe auch diesbezüglich keine Rechtsfehler ergeben, erklärte der Vorsitzende Richter, Jürgen Schäfer, bei der Urteilsverkündung.
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