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Auf welche Daten von Behörden Bürger Anspruch haben


15.01.2025 - 04:03 Uhr


Rheinland-Pfalz war Vorreiter und brachte einst als erstes Flächenbundesland ein Transparenzgesetz auf den Weg. Das Anfang 2016 in Kraft getretene Gesetz erweiterte schon vorher vorhandenes Recht für Bürgerinnen und Bürger auf den Zugang zu amtlichen Informationen. Grob gesagt wurde auch der Aufwand für Bürger, an Informationen zu kommen, stark reduziert. Ziel ist, die Arbeit der Verwaltung transparenter zu machen. 

Das Gesetz gilt für Börden des Landes, von Gemeinden und anderen unter der Aufsicht des Landes stehenden Institutionen. Eine Veröffentlichungspflicht besteht beispielsweise für Kabinettsbeschlüsse, für in öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse, für amtliche Statistiken sowie Tätigkeitsberichte oder für Geodaten. Ein Antrag auf in Behörden vorhandene Informationen kann schriftlich, elektronisch oder mündlich gestellt und muss nicht begründet werden. Behörden wiederum dürften eine Gebühr dafür erheben.

© dpa-infocom, dpa:250115-930-344592/1

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