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Land empfiehlt bei Karte für Geflüchtete 130 Euro Bar-Betrag


10.01.2025 - 14:49 Uhr


Im Fall der in Rheinland-Pfalz kürzlich in Trier eingeführten Bezahlkarte für Geflüchtete empfiehlt das Land den Kommunen einen pro Monat maximal in bar abzuhebenden Betrag von 130 Euro. Dies sei ein flexibler Richtwert, teilte das Integrationsministerium in Mainz mit. Er könne je nach den Gegebenheiten vor Ort und nach individuellen Bedürfnissen angepasst werden. 

In einem Rundschreiben an die Kommunen informierte das Ministerium über erste Festlegungen zur Ausgestaltung der Karte in Rheinland-Pfalz. Eingeführt wurde sie in dieser Woche pilotmäßig an der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Trier. Nach der Pilotphase will das Land weitere Details zur praktischen Umsetzung folgen lassen. In Rheinland-Pfalz können Kommunen eigenständig entscheiden, ob sie bei der Bezahlkarte mitmachen oder auf eigene kommunale Pendants setzen. 

Überweisungen ins Ausland sollen verhindert werden

Asylbewerber sollen künftig einen Teil staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben über die Karte bekommen und weniger Bargeld erhalten. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. 

Alle Bundesländer außer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich darauf geeinigt, bei der Karte dasselbe System mit einem einheitlichen Dienstleister nutzen zu wollen. Im Juni vergangenen Jahres einige sich die Ministerpräsidentenkonferenz darauf, die Auszahlung von Bargeld auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Schon damals schlugen Bremen und Thüringen in einer Protokollerklärung statt monatlich 50 Euro bar einen «Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro» wegen unterschiedlicher regionaler Voraussetzungen vor. 

Rheinland-Pfalz wandte sich vor diesem Hintergrund schon damals gegen «eine starre Festlegung auf einen Barbetrag von 50,00 Euro». Eine starre Festlegung auf diesen Betrag werde nicht als zielführend angesehen, betonte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) nun erneut. 

Betrag soll jährlich angepasst werden

Die Einführung der Karte ist unterschiedlich weit fortgeschritten: Hamburg etwa hatte bereits Anfang 2024 mit der Ausgabe begonnen, in Sachsen-Anhalt wurde sie im November eingeführt, im Saarland soll sie im Verlauf des Januars kommen. 

Das rheinland-pfälzische Ministerium erklärte, der empfohlene Betrag werde jährlich an die Anpassung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz angeglichen. Die Bezahlkarte wird den Angaben zufolge bundesweit einsetzbar sein, auch im Online-Handel innerhalb der EU. Überweisungen und Lastschriften sollten generell ermöglicht werden, damit die Menschen aktiv am Wirtschaftsleben teilhaben könnten, erklärte das Ministerium in Mainz.

© dpa-infocom, dpa:250110-930-340451/1

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