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Prozess um Umsturzpläne: Warum Angeklagte selbst plädieren


08.01.2025 - 14:37 Uhr


Im Prozess um Pläne für eine Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und den Umsturz der deutschen Regierung haben zwei der fünf Angeklagten eigene Plädoyers gehalten. Eine 77-Jährige und Sven Birkmann hielten vor dem Oberlandesgericht Koblenz nach ihren Anwälten ihren eigenen Schlussvortrag. Das kommt in Prozessen selten vor.

Was haben die Angeklagten in ihren Plädoyers gesagt?

Sven Birkmann, der mit vollem Namen genannt werden möchte, forderte für sich selbst einen Freispruch. Der aus Brandenburg stammende Mann zog in seinem Plädoyer Parallelen zu Claus Schenk Graf von Stauffenberg und dessen Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Die 77-Jährige hatte ein 44 Seiten langes Plädoyer vorbereitet. In ihrem teils schwer zu verfolgenden Vortrag wies sie die Vorwürfe zurück. Die Anklage bezeichnete sie unter anderem als «zerbröselt» und «erlogen».

Die Bundesanwaltschaft hatte für Birkmann, die 77 Jahre alte Frau und zwei weitere Angeklagte mehrjährige Haftstrafen gefordert. Die Gruppe soll einen Stromausfall, die Entführung Lauterbachs und eine konstituierende Versammlung geplant haben.

Wie häufig kommt es vor, das Angeklagte selbst plädieren?

Das Recht auf ein eigenes Plädoyer ist in der Strafprozessordnung geregelt, und zwar in Paragraf 258. Es ist also grundsätzlich im Gesetz vorgesehen. Nach Einschätzung des Trierer Strafrechtsprofessors Mohamad El-Ghazi ist es aber ungewöhnlich und bei einem verteidigten Angeklagten ein Ausnahmefall. «In der Praxis erfolgt das Plädoyer in aller Regel ausschließlich durch den Verteidiger; der Angeklagte, der zumeist nicht vom Fach ist, beschränkt sich auf das letzte Wort», erklärt er. 

Warum rät ein Experte von einem eigenen Plädoyer ab?

El-Ghazi würde Mandanten grundsätzlich von einem eigenen Plädoyer abraten. «Meiner Erfahrung nach deutet ein Selbstplädoyer des Angeklagten häufig auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Verteidigung und dem Angeklagten hin.» Die Anwälte Birkmanns betonten hingegen, dass Plädoyer ihres Mandanten sei mit ihnen abgesprochen gewesen.

Nach den Plädoyers stehen nun noch die letzten Worte aller fünf Angeklagten auf dem Plan, bevor ein Urteil gesprochen werden kann. Es kommt auch vor, dass Angeklagte ihr letztes Wort missbrauchten, erklärte El-Ghazi. «Sie nutzen den Gerichtssaal als Bühne, um ihre politischen oder populistischen Botschaften zu verbreiten.» Die Gerichte könnten dagegen nur bei offensichtlichem Missbrauch vorgehen.

© dpa-infocom, dpa:250108-930-338007/1

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