Rheinland-Pfalz will den Klimaschutz vorantreiben. «Der Klimawandel wartet nicht auf uns», sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) in Mainz bei der Präsentation des Entwurfs für ein neues Klimaschutzgesetz. Die Folgen des Klimawandels mit Starkregen, Hochwasser, Dürre, extremer Hitze und Trockenheit seien bereits spürbar. Ziel des Gesetzesvorhabens sei, bis spätestens im Jahr 2024 Klimaneutralität zu erreichen. Einen wesentlichen Anteil für das Erreichen der Ziele leiste der Ausbau der erneuerbaren Energien, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne). In der Konsequenz schreibe das Gesetz das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 bilanziell den eigenen Stromverbrauch zu 100 Prozent möglichst im Land zu produzieren. Zur Erfolgskontrolle sehe das Gesetz eine Klimaschutzstrategie, ein Register für die Klimaschutzmaßnahmen sowie ein Controlling der Vorhaben vor. Das Gesetz werde ausschließlich die Landesregierung binden, betonte Regierungschef Schweitzer. Die Wirtschaft und die Unternehmen in Rheinland-Pfalz würde nicht direkt oder indirekt in ihrem Handeln eingeschränkt. In dem Klimaschutzgesetz seien keine Ziele für die Wirtschaft definiert. Es gehe darum, für das Land und die Landesverwaltung eine gesetzliche Verpflichtung für die Klimaziele festzuschreiben. Echte Nachhaltigkeit könne nur erreicht werden, wenn der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz international wettbewerbsfähig bleibt, mahnte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP). «Die Möglichkeit, Gewinne zu erwirtschaften, ist die Grundlage dafür, dass unsere Unternehmen auch in Zukunft in Forschung, Entwicklung und Spitzentechnologien investieren können.» Der im Kabinett beratene Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes schaffe eine Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz. Im Jahr 2014 hatte Rheinland-Pfalz als eines der ersten Länder ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Die amtierende Landesregierung hat das neue Klimaschutzgesetz in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen. Nach der Anhörung von Verbänden wird der Gesetzentwurf im Landtag beraten. Das wird voraussichtlich im nächsten Jahr sein.Ministerpräsident: Gesetz soll ausschließlich die Landesregierung binden
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