Bürger müssen ihre Anwesen selbst von Eis und Schnee räumen. Das gilt für die Abschnitte vor den eigenen Grundstücken. Der Saarbrücker Entsorgungsbetrieb ZKE weist darauf hin, daß über Nacht gefallener Schnee werktags bis sieben Uhr und sonn- und feiertags bis neun Uhr geräumt sein muß. Der geräumte Streifen sollte mindestens einen Meter breit sein. Bei Glätte sollen Streumittel verendet werden.
hw
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