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Gedenkstätte für die Opfer der Amokfahrt wird eingeweiht


17.11.2024 - 03:38 Uhr


Vier Jahre nach der tödlichen Amokfahrt in Trier wird erstmals an der neuen zentralen Gedenkstätte in der Stadt an die Opfer erinnert. Man werde sich dort am 1. Dezember zur damaligen Tatzeit um 13.46 Uhr versammeln, teilte der Sprecher der Stadt mit. Zunächst werden die Glocken des Doms wieder vier Minuten lang läuten - so lange wie die Tat damals dauerte. Danach enthüllt Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) die Gedenkplakette an einem Würfel vor den Bronze-Stelen der Gedenkstätte.

Am 1. Dezember 2020 war ein Amokfahrer mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte fünf Menschen unmittelbar getötet sowie Dutzende verletzt. 2021 war ein weiterer Mann gestorben, der bei der Tat schwer verletzt worden war. Vergangenen Februar gab es ein weiteres Todesopfer infolge von Verletzungen.

Bronze-Stelen als Gruppe

Die Gedenkstätte liegt auf einem Platz in der Nähe der Porta Nigra. Sie besteht aus sechs hohen Stelen, zwischen die man hineintreten kann. In der Mitte der Stelen sind kleine Nischen für Kerzen oder Andenken platziert. Auf der Gedenkplakette sei das Geschehen des Tages kurz erläutert, sodass auch Außenstehende ? Touristen beispielsweise ? wissen, worum es bei dieser Gedenkstätte gehe, sagte der Sprecher.

Bis zur offiziellen Einweihung der Gedenkstätte würden alle Arbeiten abgeschlossen sein. Eingeladen zum Gedenken vor Ort seien Hinterbliebene und Betroffene, damalige Einsatz- und Rettungskräfte und Bürger. Andere Orte des Gedenkens gibt es in Trier bereits seit dem dritten Jahrestag: In der Fußgängerzone erinnern seitdem verschiedene eingelassene Gedenkplaketten an die Todesopfer.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Amokfahrer war im Mai in einem neu aufgerollten Prozess erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes verurteilt worden. Das Trierer Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des damals 54-Jährigen in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:241117-930-290867/1

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