Der saarländische Landtag hat eine Änderung des Saarländischen Personalvertretungsgesetz verabschiedet. Damit sollen Personalräte gestärkt und Fachkräften mehr Mitbestimmung ermöglicht werden. Das bestehende Personalvertretungsgesetz von 1973 habe nicht die Digitalisierung der Arbeitswelt berücksichtigt. Auch die saarländische Arbeitskammer begrüßt diese Gesetzesänderung: Sie sei im Sinne aller saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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