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Tarifvertrag im privaten Busgewerbe rückt näher


26.07.2024 - 13:03 Uhr


Im seit vielen Monaten schwelenden und von zahlreichen Warnstreiks gekennzeichneten Tarifkonflikt des privaten Busgewerbes in Rheinland-Pfalz scheint ein Ende absehbar. Nach einer Mediation haben sich die Arbeitgeber- und -nehmerseite auf zentrale Punkte verständigt, das muss nun noch in einen Tarifvertrag gegossen werden. 

All das steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass zum Jahr 2025 auch tatsächlich ein sogenannter ÖPNV-Index im Land kommt. Der würde dafür sorgen, dass die öffentliche Hand Kostensteigerungen für die Branche, die in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz in kommunalem Auftrag auch Schülerverkehre abwickelt, ein Stück weit abfedert. 

Laufzeit bis Ende 2026 vorgesehen

Am vergangenen Mittwoch hatten die beiden Mediatoren mitgeteilt, dass von den Tarifpartnern, der Gewerkschaft Verdi und der Vereinigung der Arbeitgeberverbände des Verkehrsgewerbes Rheinland-Pfalz (VAV), ein Mediationsbericht unterzeichnet worden sei. Dieser beinhaltet wichtige Vereinbarungen, die nun in einen Tarifvertrag einfließen sollen, an dessen Entwurf die VAV nach eigenen Angaben gerade sitzt. 

Vorgesehen ist nach Verdi- und VAV-Angaben, dass der neue Tarifvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und bis Ende 2026 laufen soll. Für Busfahrer soll er 2024 eine Einmalzahlung von 2000 Euro bringen sowie einen Inflationsausgleich von insgesamt 1500 Euro. Hinzu kommt ein Lohn- und Gehaltsplus von fünf Prozent zum 1. Januar 2025, weitere fünf Prozent zum 1. Januar 2026 sowie weitere fünf Prozent zum 1. Oktober 2026. Lohnsteigerungen sind auch für Mitarbeiter in Werkstätten und Verwaltungen vereinbart. 

Arbeitgeberseite spricht von «marktgerechtem Ergebnis»

VAV-Geschäftsführer Heiko Nagel sprach von einem «marktgerechten Ergebnis». Dabei habe man sich eng am Abschluss im Nachbarland Hessen orientiert. Wirklich umsetzbar sei ein solcher Tarifvertrag aber nur, wenn der ÖPNV-Index wie vom Land angekündigt auch zum Jahr 2025 komme und dieser in noch laufende Altverträge integriert werde. Gewerkschaftssekretär Marko Bärschneider von Verdi sagte, für den Fall, dass der Index doch nicht komme, gebe es ein Sonderkündigungsrecht für beide Seiten. 

Laut Bärschneider ist Ende August ein Treffen zum Thema Index mit dem Umweltministerium und den Tarifparteien geplant. Das Ministerium teilte auf Anfrage mit, es begrüße die Einigung. Ein Index könne nur gemeinsam von Land und kommunalen Aufgabenträgern beschlossen werden. «Das Land kann hier keinen Alleingang vollziehen.» Angestrebt werde, dass ein solcher Index für Neuverträge zum 1. Januar 2025 in Kraft trete, so sei es bei einem Treffen mit den Sozialpartnern im vergangenen Mai vereinbart worden. Zunächst blieben Altverträge auch bei Einführung eines Index rechtlich bindend. «Die neuen Indexregeln könnten nach Vereinbarung nachträglich in bestehende Altverträge integriert werden.»

© dpa-infocom, dpa:240726-930-185182/1

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