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Mainz 05 geht wegen Kündigung von El Ghazi in Berufung


16.07.2024 - 19:24 Uhr


Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 wird Berufung einlegen, nachdem das Arbeitsgericht Mainz die fristlose Kündigung von Fußball-Profi Anwar El Ghazi wegen dessen propalästinensischer Instagram-Posts für unwirksam erklärt hat. Der Club kündigte in einer Mitteilung an, vor das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu ziehen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

«Das Urteil ist aus unserer Sicht bezüglich der Argumentation zu Fristen und der fehlenden Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs nicht nachvollziehbar. Wir haben dem Verein daher geraten, in Berufung zu gehen», erklärte Johan-Michel Menke, der von Mainz 05 beauftragte Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: «Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein.» Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.

Umstrittener Social-Media-Post

Dieser Post wurde für die Legitimität der fristlosen Kündigung aber nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes gibt. Diese Frist hatte der Club nicht eingehalten, weil er El Ghazi erst am 3. November gekündigt hatte.

Bei der Entscheidung ging es um einen Social-Media-Post von El Ghazi am 1. November, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme. Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es vom Arbeitsgericht. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin Bettina Chaudhry lag keine Pflichtverletzung vor, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nötig mache.

El Ghazis Vertrag hat sich verlängert

El Ghazi stehen etwa 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. Er sei zudem wieder als Lizenzspieler zu beschäftigen, hieß es im Urteil weiter. Sein Vertrag lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenverbleibs der Mainzer um ein Jahr.

Der Bundesligist teilte nun mit, bezüglich der aus dem Urteil für den Verein ergehenden Konsequenzen für Zahlungen und Beschäftigung des Spielers befänden sich die Parteien im Austausch miteinander. Was das genau bedeutet, blieb in der Mitteilung offen.

© dpa-infocom, dpa:240716-930-175833/1

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