Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung ist für die Widerspruchslösung bei Organspenden. Diese besagt, dass Organe nur dann nach dem Tod entnommen werden dürfen, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Der Bundesrat hat heute dem Gesetzesantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes zugestimmt. In Deutschland herrsche ein starker Organmangel und die Gesetzesänderung führe zu höheren Spender-Quoten, so Magnus Jung.
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