Der Ex-Geschäftsführer der Handwerkskammer und CDU-Landtagsabgeordnete Bernd Wegner steht unter Untreueverdacht. Deshalb gab es Durchsuchungen seiner Wohnung und seiner Arbeitsräume. Das Saarländische Verfassungsgericht hat jetzt klargestellt, daß das grundsätzlich rechtens war. Die Ermittlungsbehörden seien aber in ihrem Arbeitseifer etwas zu weit gegangen. Bernd Wegner selbst hatte gegen das Vorgehen geklagt.
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