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Gesetz zur Klimaanpassung greift ab 1. Juli


28.06.2024 - 16:05 Uhr


Der Klimawandel ist Realität - und seine Folgen spüren mittlerweile auch viele Menschen in Deutschland. Extremwetter werden häufiger, die sogenannten Jahrhunderthochwasser treten längst nicht mehr nur einmal im Jahrhundert auf. 

Das bedeutet auch: Wer sich nicht an die Auswirkungen anpasst und seine Umgebung entsprechend neu gestaltet, hat verloren. Deutschland hat hier noch einen langen Weg vor sich - der jetzt mit dem neuen Gesetz zur Klimaanpassung deutlich verkürzt werden soll. An diesem Montag tritt es in Kraft.

Pflicht statt Freiwilligkeit 

Es verpflichtet Bund und Länder, Strategien vorzulegen, die eine flächendeckende Klima-Vorsorge ermöglichen. Ganz konkret setzt das Gesetz einen Rahmen fest, um etwa Notfallmaßnahmen in Starkregen-Hotspots zu ergreifen oder den Hitzeschutz für besonders gefährdete Gruppen wie alte Menschen und Säuglinge zu verbessern. 

Bislang war das Erstellen entsprechender Konzepte in den Kommunen freiwillig. Das neue Gesetz macht diese Aufgabe für alle verbindlich. Damit verpflichte sich auch die Bundesregierung, «eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umzusetzen», erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Die genannte Strategie werde bis Ende des Jahres stehen. 

Für die Ministerin ist klar: Die Vorsorge muss jetzt mit Hochdruck vorankommen, um künftige Schäden durch Wetterextreme zu minimieren. Das bedeute auch mehr finanzielle Beteiligung des Bundes, wie Lemke immer wieder betont. Ihr Ministerium schätzt den Finanzbedarf für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen bis 2030 auf 38 Milliarden Euro. Wo genau so viel Geld herkommen soll, ist noch unklar. Auch das neue Gesetz lässt diese Frage unbeantwortet.

Klimaanpassungsmanager packen es vor Ort an

Für die Anpassung sind in erster Linie die Länder zuständig. In etlichen Gemeinden haben in den vergangenen Jahren sogenannte Klimaanpassungsmanager die Arbeit aufgenommen. Sie erarbeiten die Anpassungskonzepte vor Ort und beraten ihre jeweilige Kommune etwa dazu, wie bei Starkregen zu verfahren ist und wo mehr Grünflächen angelegt werden können. 

Bisher hat das Bundesumweltministerium nach eigenen Angaben 125 Stellen für Anpassungsmanager gefördert. Wie viele bereits ihren Job angetreten haben, ist allerdings unklar. Zur konkreten Stellenbesetzung gebe es keine Meldepflicht, heißt es. 

Einer, der seit August 2023 im Amt ist, ist Jan-Hendrik Jochens aus Saarbrücken. Er ist der bislang einzige Klimaanpassungsmanager im Saarland, das kürzlich von heftigen Fluten heimgesucht worden war. Wenn er an das neue Gesetz denkt, hat er Hoffnung, dass es künftig schneller vorangeht mit der Anpassung an die Auswirkungen der Klimakrise. 

Das Konzept für die Stadt Saarbrücken soll im kommenden Sommer fertig sein. Doch wie viele solcher Konzepte bereits stehen und umgesetzt werden, ist ebenso wie die genaue Zahl der Anpassungsmanager noch nicht bekannt. Das Umweltbundesamt führt derzeit eine Erhebung dazu durch und wird die Ergebnisse erst im September vorstellen. Bis zum 30. September müssen auch die Bundesländer dem Ministerium von Lemke erstmals mitteilen, wie viele Konzepte bereits erstellt worden sind. Diese Bestandsaufnahme, die alle zwei Jahre wiederholt werden soll, sieht das neue Gesetz ausdrücklich vor. 

Für Klimaaktivisten wie Clara Reemtsma von Fridays for Future ist das alles zu wenig. «Es ist eine Illusion zu denken, der unzureichende Klimaschutz der Regierung könnte durch mehr Anpassung ausgeglichen werden», sagte sie der dpa. Wenn die Bundesregierung nicht noch mehr tue, um die Erderwärmung zu stoppen, nehme sie «die Eskalation der Klimakrise bewusst in Kauf». Während das Klima-Anpassungsgesetz verabschiedet werde, verfehle die Bundesregierung weiter ihre Klimaziele und versage dadurch «auf dem wichtigsten Gebiet des Katastrophenschutzes».

Streit über Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Dass auf vielen Ebenen noch Lücken klaffen, beklagen nicht nur Aktivisten. Experten fordern beispielsweise schon lange eine Ausweitung des Versicherungsschutzes in der Bevölkerung. Zu einer Pflichtversicherung, die alle Hausbesitzer bei hochwasserbedingten Schäden vor dem Ruin bewahren könnte, konnte sich die Politik bislang nicht durchringen. 

Hierzulande sind lediglich etwa 50 Prozent der privaten Gebäude gegen Elementarschäden abgesichert - also gegen Schäden, die unter anderem durch Überschwemmungen entstehen. Die Bundesländer plädieren ganz klar für eine Versicherungspflicht und verweisen auf die hohen Summen, die etwa nach dem Juli-Hochwasser im Jahr 2021 vom Staat geschultert werden mussten. Der Gesamtverband der Versicherer beziffert diese Kosten auf knapp neun Milliarden Euro. 

Und dennoch: Der Bund sieht eine Pflichtversicherung kritisch. FDP-Justizminister Marco Buschmann verweist unter anderem auf Mehrkosten für die Allgemeinheit und zu viel Bürokratie. 

Klar ist aber auch: Die nächste Flut wird kommen. Und der Streit darüber, wer die Kosten trägt, definitiv auch.

© dpa-infocom, dpa:240628-99-567848/2

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