Revision eingelegt


17.07.2024 - 11:02 Uhr

Das Oberlandesgericht Koblenz hat im zweiten Yeboah-Prozeß einen Freispruch verkündet. Dem Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, daß er den tödlichen Brandanschlag auf den ghanaischen Asylbewerber 1991 angestiftet habe. Gegen dieses Urteil hat der Generalbundesanwalt jetzt Revision eingelegt. Der Haupttäter ist bereits wegen Mordes verurteilt worden.


hw

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