Apotheker darf Abgabe der "Pille danach" nicht verweigern


27.06.2024 - 18:57 Uhr


Ein selbstständiger Apotheker darf die Abgabe der «Pille danach» nicht aus Gewissensgründen verweigern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Apotheker hatte das Arzneimittel nicht vorrätig, weil er sich eigenen Angaben zufolge nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, wie das Gericht mitteilte. Der Mann habe die Abgabe des Medikaments deswegen wiederholt verweigert. Die Apothekerkammer Berlin hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet.

Die «Pille danach» sei ein apothekenpflichtiges Medikament, dessen Abgabe nicht aus Gewissensgründen verweigert werden dürfe, urteilte das Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Das Urteil hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin keine Konsequenzen für den Mann.

© dpa-infocom, dpa:240627-99-557439/2

Weitere Meldungen:


RADIO SALÜ Programm


SALÜ Shortcuts

Wetter
Blitzernews
Verkehr
Kontaktboard
Jobbörse
Fotogalerie
Weggehtipps
Chat
Sternenregen
SALÜ Bonus

Weitere Themen


Werbung

Werbung

Spezialistentipp
Spezialistentipp

Werbung

CLASSIC ROCK RADIO
Die besten Rocksongs für das Saarland
www.classicrock-radio.de»

saarlaender-in-aller-welt

Alexa-Skill

Alexa, spiele RADIO SALÜ

Alle Infos

Wetter
Saarland

Sonntag
12-18°

Montag
12-20°

Dienstag
10-15°

Mittwoch
12-15°