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130 Fälle von Jagdwilderei in Rheinland-Pfalz


24.06.2024 - 05:27 Uhr


In Rheinland-Pfalz sind im vergangenen Jahr 130 Fälle von Jagdwilderei erfasst worden. Dies seien 13 Fälle weniger als im Vorjahr, teilte das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz der Deutschen Presse-Agentur mit. Mit zwölf Fällen gab es die meisten Fälle im Kreis Kusel. Auf Platz zwei stand der Kreis Trier-Saarburg mit zehn Fällen, gefolgt vom Westerwaldkreis mit acht Fällen, dem Kreis Cochem-Zell mit sieben Fällen und dem Kreis Ahrweiler mit sechs Fällen.

Hohe Dunkelziffer

Man muss davon ausgehen, dass längst nicht alle Fälle erfasst werden: «Das Dunkelfeld wird in diesem Deliktsbereich aufgrund der abgelegenen Tatorte und nächtlichen Tatzeiten als erheblich eingeschätzt», teilte das LKA weiter mit. Einzelheiten dazu, wie die jeweiligen Taten begangen worden seien, seien oft unbekannt, da die Delikte nahezu ausschließlich nachts erfolgten und es aufgrund der eher abgelegenen Tatorte sehr selten Zeugen gebe.

Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 1140 Fälle von Jagdwilderei erfasst, wie das Bundeskriminalamt auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik mitteilte. Im Jahr davor seien es 1156 Fälle gewesen.

Regional unterschiedliche Entwicklung

Laut Landeskriminalamt kann in vielen Fällen nicht nachvollzogen werden, auf welche Weise das Tier erlegt wurde, da es vom Täter abtransportiert wurde oder nur noch Teile des Tieres vor Ort vorhanden sind. Im vergangenen Jahr wurden in Rheinland-Pfalz Tiere in 26 Fällen nachweislich durch Schusswaffen erlegt. Es gab auch Anzeigen über verschwundenes Wild oder Vermarktung von Wildbret ohne Herkunft. Die Entwicklung der Fallzahlen der Jagdwilderei ist regional unterschiedlich.

Im Donnersbergkreis wuchs die Zahl von einem auf sechs Fälle um 500 Prozent. Im Kreis Mainz-Bingen lag das Plus bei einem Anstieg von zwei auf sechs Fälle bei 200 Prozent, im Eifelkreis Bitburg-Prüm bei zwei auf fünf Fälle bei plus 150 Prozent. Nach unten gingen die Zahlen im Kreis Germersheim von zwölf auf drei Fälle (minus 75 Prozent), im Kreis Kaiserslautern von elf auf vier Fälle (minus 64 Prozent) und im Rhein-Hunsrück-Kreis von sieben auf vier Fälle (minus 43 Prozent).

Was ist Jagdwilderei?

Laut Strafgesetzbuch begeht derjenige Wilderei, «wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder einem Dritten zueignet». Oder wer «eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört».

Einen besonders schlimmen Fall in Verbindung mit einem Wilderer hatte es Ende Januar 2022 in der Westpfalz gegeben: Eine Polizeianwärterin (24) und ein Polizeikommissar (29) waren von einem Wilderer an einer Kreisstraße bei Kusel erschossen worden, als sie dessen Fahrzeug kontrollieren wollten. Der Mann wurde rechtskräftig wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Landgericht Kaiserslautern die besondere Schwere der Schuld fest.

© dpa-infocom, dpa:240624-99-507585/2

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