Nach einem Fluchtversuch und einer Schussabgabe an der deutsch-französischen Grenze hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Ermittlungen in zwei Fällen aufgenommen. Wie ein Sprecher der Behörde mitteilte, wollte die Bundespolizei am 7. April einen Pkw an der Grenze kontrollieren. Der Fahrer habe jedoch die Grenzkontrolle durchbrochen. Daraufhin habe die Polizei einen Schuss auf das Fahrzeug abgegeben und die Verfolgung aufgenommen.
Bei der Staatsanwaltschaft laufen den Angaben zufolge nun zwei Ermittlungsverfahren. Zum einen werde gegen den Führer des Pkws wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Des Weiteren sei ein weiteres strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen der Schussabgabe der Bundespolizei eingeleitet worden. Zuvor hatte die «Saarbrücker Zeitung» darüber berichtet.
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