Weil er an sogenannten Schockanrufen mit großen Summen beteiligt gewesen sein soll, steht ein Angeklagter vor dem Landgericht Zweibrücken. Der Prozess gegen den Mann habe wie geplant begonnen, teilte eine Justizsprecherin mit. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll eine Geschädigte aus Zweibrücken dem Angeklagten Goldbarren im Wert von 80.000 Euro und eine weitere Geschädigte aus dem Kreis Birkenfeld mehr als 50.000 Euro sowie Schmuck ausgehändigt haben.
Die Anklagebehörde wirft dem Mann vor, in zwei Fällen Mitglied einer Bande von mindestens fünf Personen zu sein. Diese soll sich zu Erpressungs- und Betrugsdelikten durch «Schockanrufe» zusammengeschlossen haben. Der Angeklagte soll hier die Rolle des Abholers übernommen haben - das heißt, die Beute abgeholt und an Mitglieder der Bande übergeben haben.
In beiden Fällen soll sich ein weibliches Mitglied der Bande bei der Angerufenen als Staatsanwältin oder Gerichtshelferin ausgegeben haben. Das Opfer müsse eine Kaution zahlen, weil die Tochter - angeblich - als Unfallverursacherin in Untersuchungshaft sitze.
Der Vorwurf gegen den Mann lautet unter anderem gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Zu Prozessbeginn sei dem Verfahren ein weiterer Fall hinzugefügt worden, sagte die Sprecherin. Es gehe um knapp 25.000 Euro, der Fall stamme aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft Mosbach (Baden-Württemberg). Bis Ende April sind weitere Termine in Zweibrücken geplant.
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