Die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Einstellung des Verfahrens am Landgericht Verden und die Aufhebung des Haftbefehls gefordert. Gegen die 66-Jährige sei kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich, heißt es in dem Antrag, den die Anwälte am ersten Prozesstag stellten. Die Verteidigung befürchtet ein politisches Verfahren, obwohl aus ihrer Sicht die ehemalige RAF-Mitgliedschaft nicht bewiesen ist.
Allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung Klettes auf, führten die Anwälte aus. Nach Auffassung der Verteidigung hat das Landgericht Verden die von der Staatsanwaltschaft hergestellten RAF-Bezüge bei der Zulassung der Anklage übernommen. Die Bedeutung der Auflösung der RAF aus dem Jahre 1998 werde bei der Bewertung der angeklagten Taten nicht berücksichtigt.
Die Verteidigung wirft der Staatsanwaltschaft vor, die RAF zu dämonisieren und ihre Mitglieder als skrupellose Verbrecher darzustellen. Es sei nicht davon auszugehen, dass das Gericht den RAF-Hintergrund vollständig ausblende und ein normales Strafverfahren gegen Klette durchführen werde.
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