Die Rheinland-Pfälzer können sich bei der Bundestagswahl am 23. Februar bei der Zweitstimme zwischen 14 Parteien entscheiden. Deren Listen wurden in einer öffentlichen Sitzung des Landeswahlausschusses in Mainz zugelassen. Darunter sind neben den im Landtag mit einer Fraktion vertretenen Parteien SPD, CDU, Grüne, FDP und AfD auch die Freien Wähler, die Linke, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die Tierschutzpartei, Volt, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), das Bündnis Deutschland, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) sowie die Satire-Partei «Die Partei». Eine Liste eingereicht hatten 17 Parteien, drei wurden nicht zugelassen, weil es an den nötigen 2.000 gültigen Unterstützungsunterschriften fehlte. Es handelte sich um die Humanisten, die Partei des Fortschritts und die Partei «Die Basis». Eine Beschwerde war in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern gegen die Liste der FDP eingelegt worden, weil die Aufstellung nicht regelkonform erfolgt sein soll. Konkret stand der Vorwurf im Raum, dass die Wahl nicht geheim gewesen sei, dem hatte die FDP widersprochen. Landeswahlleiter Marcel Hürter sagte nach der Sitzung des Wahlausschusses, die Beschwerde sei geprüft, es sei auch bei der FDP nachgefragt worden. Zudem habe eine entsprechende eidesstattliche Versicherung von Seiten der FDP vorgelegen. Letztlich seien keine Mängel festgestellt worden.Keine Mängel im Fall der FDP-Liste festgestellt
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