Frauen, die von sexualisierter oder anderer körperlicher Gewalt betroffen sind, wollen nach Angaben von Frauenministerin Katharina Binz häufig zunächst keine Strafanzeige stellen. Oft stamme der Täter aus dem eigenen sozialen Umfeld, sagte die Grünen-Politikerin bei der Präsentation des rheinland-pfälzischen Projekts «Vertrauliche Hilfe nach Gewalt». Aus Angst, zu einer Anzeige gedrängt zu werden, ließen Betroffene sich oftmals nicht medizinisch versorgen und blieben mit dem traumatischen Erlebnis allein. Die Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz übernimmt in dem Projekt die zentrale Koordination. Das sind die wesentlichen Merkmale des neuen Angebots: Neben der fehlenden medizinischen Versorgung erfolgt in solchen Fällen auch keine Sicherung von Spuren oder Dokumentation von Verletzungen. Da diese Spuren und Verletzungen aber bereits nach wenigen Tagen nicht mehr nachweisbar sind, sind sie für ein späteres Strafverfahren verloren. Gerichtsfest gesicherte und fachlich detailliert medizinisch beschriebene Spuren sind jedoch für ein Strafverfahren nötig. Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt können sich mit dem Angebot vertraulich medizinisch versorgen lassen. Nur auf eigenen Wunsch oder bei der Nachfrage der Ärztinnen und Ärzte können sie sich die Spuren der Tat gerichtsfest sichern lassen. Anschließend können sie sich an eine Frauenunterstützungseinrichtung wie den Frauennotruf, ein Frauenhaus oder eine Interventionsstelle weitervermitteln lassen. Dort erhalten die Frauen weiterführende psychosoziale Hilfe und können in Ruhe entscheiden, ob sie doch noch Anzeige erstatten wollen. Die zwölf an dem Projekt teilnehmenden Kliniken in Rheinland-Pfalz bekommen einen standardisierten Untersuchungskit mit einem einheitlichen Untersuchungsbogen. Dabei geht es unter anderem um Übersichts- und Detailaufnahmen, die digitalisiert werden, und DNA-freie Abstriche für Spuren am Körper. In der Box für den Untersuchungskit sind auch sichere Aufbewahrungsutensilien enthalten. Das neue Spurensicherungsverfahren an den beteiligten Kliniken soll auch in den Fällen mit polizeilicher Anzeige Standard werden. Mit dieser Vereinheitlichung wird die Qualität der Spurensicherung im Interesse der Betroffenen und für mögliche Strafverfahren verbessert. Auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entsteht durch das standardisierte Verfahren Sicherheit bei der Untersuchung der Frauen. Den betroffenen Frauen entstehen dabei keine Kosten. Sie müssen auch nicht befürchten, dass eine gesetzliche Krankenkasse Regressansprüche bei dem Täter geltend macht und so bekannt wird, dass sie sich an Dritte gewandt haben. Die beteiligten Kliniken können die Leistungen der Spurensicherung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die von Gewalt betroffenen Frauen können sich in den beteiligten Kliniken zu jeder Tages- und Nachtzeit absolut vertraulich medizinisch versorgen und auf Wunsch die Spuren der Tat gerichtsfest sichern lassen. Die Klinikstandorte werden in diesem Jahr sukzessive geschult und dann an den Start gehen. Ein weiterer Standort soll noch im laufenden Jahr dazukommen. Eine Ausweitung ist mittelfristig angedacht. Das Projekt «Vertrauliche Hilfe nach Gewalt» wird mit rund 280.000 Euro jährlich vom rheinland-pfälzischen Frauenministerium gefördert. Die Untersuchungskits werden mit rund 25.000 Euro jährlich vom Innenministerium finanziert. Ja. Männer, die von sexualisierter oder anderer körperlicher Gewalt betroffen sind, können ebenfalls diese vertraulichen und standardisierten Leistungen bekommen.Wie hilft das Projekt den Betroffen?
Welche Hürden sollen überwunden werden?
Was wird konkret getan?
Warum ist die Standardisierung der Untersuchung so wichtig?
Wie wird abgerechnet?
Wo können sich die Frauen hinwenden?
Wie läuft die Finanzierung des Vorhabens?
Können auch Männer diese Untersuchung in Anspruch nehmen?
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