Ein 31-Jähriger, der im Mai 2023 auf der Flucht vor der Polizei 60 Kilometer über die Bundesautobahn 61 gerast und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hatte, ist vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. In dem Revisionsprozess reduzierten die Richter das Urteil einer anderen Strafkammer von Ende 2023 somit um drei Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate beantragt, der Verteidiger vier Jahre und drei Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der deutsche Angeklagte, der keine Fahrerlaubnis besaß und mit einem Kilogramm Marihuana in einem nicht zugelassenen Auto unterwegs war, hatte sich eine spektakuläre Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Von Niederzissen (Landkreis Ahrweiler) Richtung Koblenz war er über längere Zeit mit mehr als Tempo 200 unterwegs. Erst auf dem Rastplatz Hundsheide hatte er selbst angehalten und war von der Polizei festgenommen worden. Das erste Urteil war vom Bundesgerichtshof in Teilen aufgehoben worden, weil sich die gesetzliche Grundlage durch die Teillegalisierung von Cannabis geändert hatte.
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