Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird seine Entscheidung im Fall Samuel Yeboah am 23. Januar verkünden. Es geht um die Revision des Mordurteils gegen einen Neonazi. Er hatte 1991 in einem Asylbewerberheim in Fraulautern ein für Yeboah tödliches Feuer gelegt. Das Urteil lautete 6 Jahre und 10 Monate nach Jugendstrafrecht. Dagegen haben Generalbundesanwalt, Verteidigung und Nebenkläger Revision eingelegt.
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