Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft die Verurteilung eines Mannes infolge eines Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim im Saarland. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte den Angeklagten 2023 unter anderem wegen Mordes zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt. Seine Entscheidung zu den eingelegten Revisionen will der Karlsruher Senat am 23. Januar verkünden. (Az. 3 StR 149/24) Das Koblenzer OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass der zur Tatzeit 20-jährige Deutsche im Jahr 1991 aus Hass auf Ausländer in Saarlouis ein Asylbewerberheim in Brand setzte. Von 21 Menschen im Haus starb ein Mann infolge der Flammen. Der mutmaßliche Täter wurde später in einem Fall wegen Mordes und in zwölf weiteren wegen versuchten Mordes verurteilt. Am obersten deutschen Strafgericht ging es in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag nun unter anderem um die Frage, ob das OLG zurecht in Bezug auf acht weitere im Gebäude befindlichen Menschen nicht von versuchtem Mord ausgegangen war. Sie hatten in einem hell erleuchteten Zimmer in der Nähe des Ausgangs gefeiert, der Angeklagte habe daher damit gerechnet, dass sie sich rechtzeitig retten könnten, begründete der Koblenzer Senat die Entscheidung. Die vier Nebenkläger, die Revision eingelegt hatten, gehören zu diesen acht Personen. Ihr Anwalt bemängelte am BGH eine lückenhafte Beweiswürdigung des OLG. Dass eine Tötungsabsicht in Bezug auf seine Mandanten abgelehnt worden war, sei fehlerhaft. Das Urteil müsse diesbezüglich korrigiert werden. Ähnliches hatte mit ihrer Revision ursprünglich auch die Bundesanwaltschaft gefordert. In der mündlichen Verhandlung beantragte der Bundesanwalt aber überraschend, die Revisionen seiner Behörde sowie die der Nebenkläger zu verwerfen. Es seien keine Fehler in der Beweiswürdigung des OLG erkennbar. Aus seiner Sicht könne das Urteil bestehen bleiben.Acht Fälle strittig
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