Ein neu beantragtes Gutachten hat einen Urteilsspruch im Prozess um Pläne für eine Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und den Umsturz der deutschen Regierung um Wochen verzögert. Einer der fünf Angeklagten hatte in seinem Plädoyer ein psychiatrisches Gutachten beantragt. Das Oberlandesgericht Koblenz gab dem Antrag statt, wie die Richterin in der Verhandlung sagte. Der 45 Jahre alte Angeklagte trug vor, dass er eine narzisstische Persönlichkeitsstörung mit Hang zur Übertreibung und Selbstdarstellung habe. Das sei bereits in einem Gutachten in einem anderen Fall 2013 festgestellt worden. Er habe sich für seine Verhaltensweisen in der Vergangenheit geschämt und es deshalb nicht eher vorgebracht, sagte er. Brisant ist der Zeitpunkt dieses Antrages. In dem seit Mai 2023 laufenden Prozess war die Beweisaufnahme längst geschlossen und alle Plädoyers gesprochen. Es fehlten nur noch die letzten Worte der Angeklagten vor einem Urteilsspruch. Den fünf Angeklagten wird vorgeworfen, eine inländische terroristische Vereinigung gegründet zu haben oder darin Mitglied gewesen zu sein. Sie sollen einen Stromausfall, die Entführung Lauterbachs und den Sturz der Regierung geplant haben. Nun ist die Beweisaufnahme in dem Verfahren wieder eröffnet. Der Gutachter solle auch überprüfen, ob eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus infrage komme, sagte die Richterin. Dafür werde der Gutachter den Angeklagten im Gefängnis aufsuchen. Seine Ergebnisse soll er voraussichtlich im Februar präsentieren. Staatsanwalt Nikolaus Forschner bezeichnete das Verhalten des Angeklagten als erstaunlich. Charaktermängel begründeten keine Schuldunfähigkeit. So ein Antrag sei ein zweischneidiges Schwert. «Die wirklich Leidtragenden seien die Mitangeklagten», sagte Forschner. Denn die Verhandlung dauert nun länger an. «Mir ist das relativ gleichgültig, ob wir hier weiterverhandeln oder nicht.»Antrag nach den Plädoyers
«Leidtragenden sind die Mitangeklagten»
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