Betriebe ab 20 Beschäftigten müssen fünf Prozent der Plätze mit Schwerbehinderten besetzen. Darauf hat die Landesarbeitsagentur hingewiesen. Die entsprechenden Daten aus 2024 müssen bis zum 31. März gemeldet werden. Das wird elektronisch erledigt. Bei Nichterfüllung der Quote müssen Ausgleichsabgaben gezahlt werden.
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