Die rheinland-pfälzischen Betriebe fordern von der Landesregierung mehr Verständnis für die Belange der Wirtschaft im Land. «Die Novelle des Klimaschutzgesetzes ist so überflüssig wie ein Kropf», sagte der Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, Arne Rössel, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Der Gesetzentwurf sei aber trotz Gesprächen mit Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) und Vertretern der Regierungsfraktionen auf den Weg gebracht worden und werde für Unternehmen und Landesverwaltung zu mehr Bürokratie führen. Die Ende November angekündigten Änderungen bei der Grundsteuer und die dabei vorgesehene Differenzierung bei den Hebesätzen seien verkündet worden, ohne dass vorher überhaupt mit den Industrie- und Handelskammern gesprochen wurde, nannte Rössel ein weiteres Beispiel für seine Kritik an der rheinland-pfälzischen Ampel. «So viel zum Thema Zugewandtheit zur Wirtschaft.» Viele Unternehmer schätzen zwar die gute, offene Gesprächsatmosphäre mit Mitgliedern der Landesregierung, berichtete der Hauptgeschäftsführer. Diese sagten aber auch zeitgleich: «Was nützen uns diese freundlichen Gespräche, wenn sich die Politik nicht endlich grundlegend ändert?» Das Klimaschutzgesetz stehe zwar im Koalitionsvertrag der rheinland-pfälzischen Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Aber seit der Verabschiedung dieser Vereinbarung habe sich die weltpolitische und die wirtschaftliche Lage deutlich verändert. Auch das IHK-Ehrenamt hätte erwartet, dass der Ministerpräsident und die Ministerien angesichts dieser Umbrüche die Prioritäten neu setzen und auf das Gesetz verzichten, betonte Rössel. «Wir haben im Vorfeld signalisiert, dass das ein falsches psychologisches Zeichen ist», sagte der Hauptgeschäftsführer zu dem geplanten Gesetz. Die Industrie- und Handelskammern werden nun im Anhörungsverfahren zu dem Gesetz nochmals ihre Standpunkte erläutern und versuchen, dabei Veränderungen für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz zu erreichen. Im Januar sei zudem ein Gespräch mit Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) geplant. Daran werden die Hauptgeschäftsführer von LVU und den Industrie- und Handelskammern im Land teilnehmen, kündigte Rössel an. Ziel des Gesetzesvorhabens sei, bis spätestens im Jahr 2040 Klimaneutralität in Rheinland-Pfalz zu erreichen, zehn Jahre früher als die EU-Vorgabe es vorsieht. Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Das Gesetz soll nach Angaben des Ministerpräsidenten ausschließlich die Landesregierung binden. Die Wirtschaft und die Unternehmen in Rheinland-Pfalz würde nicht direkt oder indirekt in ihrem Handeln eingeschränkt. In dem Klimaschutzgesetz seien keine Ziele für die Wirtschaft definiert. Es gehe darum, für das Land und die Landesverwaltung eine gesetzliche Verpflichtung für die Klimaziele festzuschreiben. Es wäre möglich gewesen, das Handeln im Land für mehr Klimaschutz etwa bei den Themen Bauen und Renovieren sowie Reisen und von Landesbeamten anzupassen, sagte Rössel. «Aber dafür brauchen wir kein Gesetz.» Gemeinsam mit der Landesvereinigung Unternehmerverbände hatten die Kammern die Novelle des Landesklimaschutzgesetzes zuvor bereits als Paradebeispiel einer politischen Mogelpackung bezeichnet. Durch unrealistische Ziele, nicht tragfähige Grundannahmen und fehlende Zuständigkeiten des Landesgesetzgebers werde weder der Klimaschutz vorangetrieben noch die Wirtschaft bei ihren Klimaschutzbestrebungen unterstützt. Außerdem besitze das Land kaum einen rechtlichen Hebel, um die gesteckten Klimaziele mit den notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu flankieren. Harte Kritik äußerte der Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz auch an den geplanten differenzierten Grundsteuerhebesätzen. Dieses Vorhaben führe nach fünf Jahren Vorlauf kurz vor Toresschluss für die Umsetzung der Grundsteuerreform zu Verunsicherung bei den Betrieben und auch viel Rechtsunsicherheit. «Und es ist eine zweite Gewerbesteuer.» Die ganzen Kommunen im Land hätten ihre Wirtschaftspläne für das kommende Jahr längst beraten und mit den Hebesätzen versehen. Nun sei zu erwarten, dass viele Haushaltssatzungen nochmals zulasten der Gewerbetreibenden geändert werden. Das Land habe es versäumt, selbst die Webfehler des Bundesmodells zu glätten, und schiebe die Verantwortung jetzt auf die Kommunen ab. Die Ampelfraktionen haben wenige Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuer nach heftiger Kritik aus der kommunalen Familie landesspezifische Änderungen bei der Umsetzung der Reform auf den Weg gebracht. Damit sollen erwartete Mehrbelastung für manche Eigentümer von Wohnimmobilien abgefedert oder Kommunen zumindest ein mögliches Instrumentarium dafür an die Hand gegeben werden. Konkret soll es mit der Neuregelung des Grundsteuerhebesatzgesetzes den Kommunen ermöglicht werden, beim Hebesatz der Grundsteuer B Differenzierungen vorzunehmen. Es sollen künftig eigene Hebesätze für die drei Kategorien der Grundsteuer B ? Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke ? erhoben werden können.Was nützen freundliche Gespräche, wenn sich Politik nicht ändert?
Treffen mit Umweltministerin Eder im Januar
Dafür brauchen wir kein Gesetz
Verunsicherung bei den Betrieben
Gesetzesvorhaben kurz vor Inkrafttreten der neuen Grundsteuer
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