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Landau: Satzung gegen Wohnungsleerstand wirkt


04.01.2025 - 03:53 Uhr


In ihrem Kampf gegen Wohnungsleerstand kommt die Stadt Landau nach eigener Einschätzung voran. Als Instrument hatte die Verwaltung vor einem Jahr eine Satzung erlassen, der zufolge längerer Leerstand begründet werden muss ? und mit Bußgeld bestraft werden kann. «Die Satzung hat bewirkt, dass der Leerstand systematisch erfasst wurde und die Stadtgesellschaft über das Thema spricht - insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer», sagte eine Stadtsprecherin. Dies habe letztlich dazu geführt, dass Wohnungen, die vor einem Jahr leer gestanden hätten, heute wieder bewohnt seien.

«Dazu kommen gerade für die sogenannten harten Brocken - die Leerstände, denen man von außen ansieht, dass sie nicht bewohnt sind und über die man in der Stadt spricht - Instrumente wie ein Baugebot oder der Aufkauf von Problemimmobilien.» Diese seien zwar keine Leerstände im Sinne der Satzung. «Aber mit den geeigneten Instrumenten ist auch hier wieder Leben möglich.»

Instrument auch in anderen Städten

Mit der sogenannten Zweckentfremdungsverbotssatzung möchte die Universitätsstadt gezielt gegen Leerstand vorgehen. Die Vorschrift ist seit Anfang 2024 in Kraft. Eigentümer, die ihre Wohnung in Landau länger als sechs Monate leer stehen lassen und nicht vermieten, sollen Strafe zahlen. Ähnliche Satzungen gibt es etwa in Stuttgart und München und auch in Mainz, Trier und Speyer. Oberbürgermeister Geißler (CDU) hatte gesagt, er gehe in Landau von 500 bis 1.000 leerstehenden Wohnungen aus.

Im ersten Jahr befragte die Stadt mehr als 20.000 Eigentümerinnen und Eigentümer nach der Nutzung ihrer Wohnungen und erhielt von mehr als 95 Prozent Auskunft. «Konkret fehlen etwa 550 Rückmeldungen», sagte die Sprecherin. «Hier haben wir stichprobenartig nachgeforscht, meist gab es keinen Leerstand oder er konnte gut erklärt werden.»

Zwischenbericht im Februar

Derzeit bearbeite das Bauamt mehr als 600 gemeldete Leerstände. «Gut die Hälfte lassen sich zusammenfassen in Leerstände, die wegen anstehender Sanierung oder wegen eines anstehenden Verkaufs nicht genutzt werden.» Davon seien rund 70 Fälle bereits erledigt. «Das freut uns natürlich sehr.» 

Was davon auf die Satzung zurückzuführen sei, lasse sich schwer beziffern, räumte die Sprecherin ein. «Ganz sicher hat sie aber einen Effekt auf vorübergehende Leerstände. Damit ist sie aus unserer Sicht absolut als Erfolg zu werten.» Einen offiziellen Zwischenbericht will das Bauamt im Februar vorlegen.

© dpa-infocom, dpa:250104-930-334389/1

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