Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen 32-Jährigen, der einen 21 Jahre alten Fahrgast in einer Regionalbahn durch Messerstiche in den Hals lebensgefährlich verletzt hat, ist rechtskräftig. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Kammer hatte den Angeklagten mit türkischer Staatsangehörigkeit freigesprochen, weil er schuldunfähig sei. Zugleich ordnete sie seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hatte das Gericht keinen versuchten Mord, sondern nur versuchten Totschlag erkannt. Nach Einschätzung einer Psychiaterin war die Attacke überwiegend auf eine psychiatrische Störung zurückzuführen. Der Mann hatte nach früheren Aussagen Stimmen gehört und sich verfolgt gefühlt. Aktuell erhalte er in der Forensik bereits Medikamente gegen Schizophrenie. Der Täter hatte am 11. Juni kurz vor dem Hauptbahnhof Saarbrücken völlig unvermittelt auf den ihm unbekannten Fahrgast eingestochen. Dieser hatte mit Kopfhörern Musik gehört und auf sein Handy geschaut. Der Mann überlebte schwer verletzt, war sieben Wochen arbeitsunfähig und litt unter Schlafstörungen. Noch heute erinnert eine auffällige Narbe an die Attacke. Zum Prozessauftakt hatte sich der Angeklagte bei ihm entschuldigt. In seinem letzten Wort sagte der 32-Jährige, dass ihm «furchtbar leid» tue, was er getan habe. «Ich bin an dem Tag explodiert», begründete er. Er habe darunter gelitten, dass er keine Arbeitserlaubnis und Krankenversicherung und Angst vor einer Abschiebung gehabt habe. «Ich bereue es sehr, was ich getan habe, aber das Leben hat mich dazu gezwungen», bilanzierte er. Nach Ansicht der Richter befand sich der Angeklagte zum Zeitpunkt des Angriffs in einem «akuten Wahnzustand». Die Tat zeige, dass es sich um eine Dauerstörung handle und er für die Allgemeinheit gefährlich sei. In einer solchen Phase könne «potenziell jeder, dem er begegnet, zu einem Opfer werden».«Ich bin an dem Tag explodiert»
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