Das Amtsgericht Montabaur hat die Anklage gegen einen Geistlichen wegen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs zugelassen. Die Hauptverhandlung soll Mitte März 2025 beginnen, wie das Amtsgericht mitteilte. Dem 49-Jährigen werde vorgeworfen, im Oktober 2019 während seiner Tätigkeit als Pfarrer in Liechtenstein sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Mittlerweile wohne der Mann im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Montabaur, teilte dieses mit. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Mitte Juli Anklage erhoben.
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