Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) will nach dem Freispruch eines US-Soldaten nach der tödlichen Messerattacke auf einer Kirmes in Wittlich die Durchführung des Nato-Truppenstatuts überprüfen lassen. Verfahren gegen US-Soldaten in Deutschland, so auch in diesem Fall, werden nach einem Zusatzabkommen zum Truppenstatut an US-Militärgerichte übergeben. Im Rechtsausschuss des Landtags betonte der Minister, dass sich dies bislang bewährt habe. Angehörige des Opfers verfolgten die Sitzung im Publikum. Vor dem Landtag demonstrierten zudem ungefähr 30 Menschen unter dem Motto «Gerechtigkeit für Micha». Im August 2023 war ein 28 Jahre alter Mann auf der Säubrennerkirmes in Wittlich durch Messerstiche getötet worden. Ein wegen des Tötungsdelikts angeklagter 26-jähriger US-Soldat war Mitte Oktober von dem Militärgericht auf der Air Base Spangdahlem freigesprochen worden. Ein Sprecher des Ministeriums sagte, bei der Prüfung der Durchführung des Abkommens gehe es vor allem um die Art der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften mit US-Behörden und um Verwaltungsvorschriften. Die Zuständigkeit für Änderungen des Nato-Truppenstatuts oder des Zusatzabkommens selbst liege bei der Bundesregierung - und die habe bereits mitgeteilt, keine Änderungen zu planen. In seiner Erklärung sprach der Justizminister auch über ein Geständnis des Angeklagten, das die Richterin des US-Militärgerichts für nicht verwertbar erklärt hatte. Laut einem Rechtsberater des US-Militärs habe das vor allem an «einem ermittlungstaktischen Fehler sowie einem Missverständnis aufseiten der kriminalpolizeilichen Ermittlungsstelle der Air Force» gelegen. In den Vernehmungen, bei denen deutsche Kriminalbeamte und US-Ermittler anwesend waren, sei der Status des später angeklagten Soldaten vom Zeugen zum Beschuldigten gewechselt. Aus den deutschen Ermittlungsakten gehe laut dem Minister hervor, dass der Angeklagte nach deutschem Recht korrekt belehrt worden sei. Das Militärgericht auf der Air Base, bestehend aus einer achtköpfigen Jury, hatte den Angeklagten in allen Anklagepunkten für nicht schuldig befunden. Anders als in deutschen Gerichten wurde das Urteil nicht begründet. Die Strafverfolgung war gemäß dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von den deutschen Behörden an die US-Militärjustiz abgegeben worden.Demo vor dem Landtag
Nicht verwertetes Geständnis im Fokus
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