Die saarländische Polizei soll künftig leichter als bisher Personen durchsuchen dürfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der vom Landtag des Saarlandes in erster Lesung beschlossen wurde. Nach bisheriger Rechtslage sind Anlass freie Kontrollen in Form von körperlichen Durchsuchungen nicht zulässig. Künftig soll jedoch die Polizei an sogenannten «gefährlichen Orten» - also Kriminalitäts-Hotspots - auch ohne besonderen Anlass Durchsuchungen vornehmen dürfen. Das soll auch an «gefährdeten Orten» - beispielsweise öffentlichen Verkehrsmitteln ? unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Der Gesetzentwurf muss nun noch im Rechtsausschuss des Landtages beraten werden.
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