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Kritiker: FDP macht Stimmenfang mit Todes-Vorstoß


15.10.2024 - 14:05 Uhr


Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wirft der FDP vor, mit dem Thema Hirntod auf Stimmenfang zu gehen. Dafür sei das Thema aber viel zu differenziert zu betrachten, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Vorstoß der FDP im Bundestag sieht vor, die Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organspende zu erweitern. So soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine vorher selbstbestimmte Entnahme von Organen sein ? bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden. 

Brysch hielt dem entgegen: «Der Hirntod und der Herztod nach einem nicht behandelten Herzstillstand sind nicht das Gleiche. Doch genau das suggeriert der FDP-Vorstoß.» 

Lauterbach: Hirntod ist das sichere Verfahren

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält von dem FDP-Vorschlag wenig. «Als Arzt und klarer Befürworter einer Widerspruchslösung halte ich doch den Hirntod für das sichere Verfahren für das Feststellen des Todes. Mit dem Hirntod sind Fehler ausgeschlossen. In Kombination mit der Widerspruchslösung würden wir viele Leben retten», schrieb er auf X. Bei der Widerspruchslösung gilt eine Zustimmung zu einer Entscheidung als getroffen, wenn der Betroffene nicht explizit widerspricht. 

Brysch sagte, bislang sei es in Deutschland Konsens, dass der Todeszeitpunkt mit dem Hirntod eintrete. «Denn nur dann ist der Tod irreversibel», so Brysch. Diese Unumkehrbarkeit gebe es beim Herzstillstand nicht. 

Stiftung: Todesumstände bei Herztod wichtig 

Überall in Europa sei darüber hinaus die Praxis der Organentnahme nach Herzstillstand vollkommen anders geregelt. Unterschieden werde, «ob der Herzstillstand plötzlich oder erwartet eintritt», erläuterte Brysch. Ebenso spiele eine Rolle, ob die Organentnahme fünf, zehn oder 20 Minuten nach Herzstillstand erfolge. Der Stiftungsvorstand: «Doch genau zu diesen Fakten findet sich nichts im FDP-Antrag.» Mit diesen ethischen Fragen werde sich der Bundestag beschäftigen müssen, wenn der Herzstillstand als Voraussetzung für die Organentnahme festgelegt werden solle. 

«Das Thema ist viel zu differenziert, um damit auf Stimmenfang zu gehen», mahnte Brysch. «Auch sei davor gewarnt, jetzt die Widerspruchslösung mit der Herztod-Diskussion zu verbinden. Denn Voraussetzung für die Organspende muss die aufgeklärte und freiverantwortliche Willensentscheidung bleiben.»

© dpa-infocom, dpa:241015-930-260634/2

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