Die Arbeitskammer des Saarlandes hat das neue Tariftreuegesetz des Bundes gelobt. Das Gesetz koppelt Aufträge des Bundes an bestimmte soziale Standards in Sachen Lohn und Arbeitszeit. Für die Kammer war das Fairer-Lohn-Gesetz des Saarlandes das Vorbild bei der neuen Bundesregelung. Das saarländische Landesgesetz sei jedoch in Details strenger etwa bei Urlaubsregelungen und beim Weihnachtsgeld.
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